Ösophagus bis Dünndarm

Lancet Oncol. 2022;23(11):1430–40

Bemarituzumab in patients with FGFR2b-selected gastric or gastroesophageal junction adenocarcinoma (FIGHT): A randomized, double-blind, placebo-controlled, phase 2 study

Wainberg ZA, Enzinger PC, Kang YK, Qin S, Yamaguchi K, Kim IH, Saeed A, Oh SC, Li J, Turk HM, Teixeira A, Borg C, Hitre E, Udrea AA, Cardellino GG, Sanchez RG, Collins H, Mitra S, Yang Y, Catenacci DVT, Lee KW

Bemarituzumab bei Patient*innen mit FGFR2b-selektiertem Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs (FIGHT): eine randomisierte, doppelblinde, placebokontrollierte Phase-II-Studie

Die Prognose bei Patient*innen mit HER2-negativen, fortgeschrittenen Adenokarzinomen des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs ist nach wie vor schlecht. In dieser Phase-II-Studie wurde die Wirksamkeit und Sicherheit des ersten afucosylierten, humanisierten monoklonalen IgG1-Anti-Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptor-2-Isoform-IIb-Antikörpers seiner Klasse (FGFR2b), Bemarituzumab, in Kombination mit modifiziertem 5-Fluorouracil, Leucovorin und Oxaliplatin (mFOLFOX6) bei Patient*innen mit FGFR2b-selektiertem Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs untersucht. In dieser multinationalen, randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten Phase-II-Studie (FIGHT) wurden Patient*innen ab 18 Jahren mit HER2-negativem, FGFR2b-selektiertem Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs und einem Performance Status der Eastern Cooperative Oncology Group (ECOG) von 0−1 an 144 klinischen Standorten in 17 Ländern rekrutiert. Patient*innen mit vorheriger Behandlung mit einem beliebigen selektiven Inhibitor des FGF-FGFR-Signalwegs wurden ausgeschlossen. Geeignete Patient*innen wurden nach dem Zufallsprinzip (1:1) unter Verwendung einer Permuted-Block-Randomisierung (Blockgröße von 4) und eines zentralen interaktiven voice-web-basierten Antwortsystems randomisiert. Hierbei wurde stratifiziert nach geografischer Region, früherer Behandlung mit kurativer Intention und Verabreichung von mFOLFOX6 während des Screenings auf den FGFR2b-Status. Die Patient*innen erhielten entweder Bemarituzumab (15 mg/kg Körpergewicht) oder Placebo intravenös alle 2 Wochen. Alle Patient*innen erhielten außerdem alle 2 Wochen intravenös mFOLFOX6 (Oxaliplatin 85 mg/m2, Leucovorin 400 mg/m2 und 5-Fluorouracil als Bolus von 400 mg/m2, gefolgt von 2400 mg/m2 über etwa 46 h). Die Patient*innen wurden bis zur Krankheitsprogression (definiert durch Response Evaluation Criteria in Solid Tumors [RECIST] Version 1.1), zu inakzeptabler Toxizität, zum Widerruf der Einwilligung oder Tod behandelt. Der primäre Endpunkt war das progressionsfreie Überleben in der Intention-to-Treat-Population (definiert als alle Patient*innen, die nach dem Zufallsprinzip einer Behandlung zugewiesen wurden). Die Sicherheit wurde bei allen Patient*innen bewertet, die mindestens eine Dosis der zugewiesenen Behandlung erhielten. Zwischen dem 14. November 2017 und dem 8. Mai 2020 wurden 910 Patient*innen gescreent und 155 nach dem Zufallsprinzip der Bemarituzumab- (n = 77) oder Placebogruppe (n = 78) zugeteilt. Das mediane Alter betrug 60,0 Jahre (Interquartilenabstand [IQR], 51,0–67,0), 44 (28%) der Teilnehmenden waren Frauen, 111 (72%) waren Männer, 89 (57%) waren Asiat*innen und 61 (39%) waren Kaukasier*innen. Zum Zeitpunkt der Primäranalyse und bei einer medianen Nachbeobachtungszeit von 10,9 Monaten (IQR, 6,3−14,2) betrug das mediane progressionsfreie Überleben 9,5 Monate (95% Konfidenzintervall [CI]: 7,3−12,9) in der Bemarituzumab-Gruppe und 7,4 Monate (5,8−8,4) in der Placebogruppe (Hazard-Ratio [HR] = 0,68 [95% CI: 0,44−1,04; p = 0,073). Häufige Nebenwirkungen ≥ Grad 3 waren reduzierte Neutrophilenzahl (23 [30%] von 76 in der Bemarituzumab-Gruppe gegenüber 27 [35%] von 77 in der Placebogruppe), Hornhauterkrankung (18 [24%] gegenüber keiner), Neutropenie (10 [13%] gegenüber 7 [9%]), Stomatitis (7 [9%] gegenüber 1 [1%]) und Anämie (6 [8%] gegenüber 10 [13%]). Schwerwiegende behandlungsbedingte unerwünschte Ereignisse wurden bei 24 (32%) Patient*innen in der Bemarituzumab-Gruppe und 28 (36%) in der Placebogruppe berichtet. Schwerwiegende behandlungsbedingte Nebenwirkungen von mFOLFOX6 traten bei 9 (12%) Patient*innen in der Bemarituzumab-Gruppe und bei 15 (19%) Patient*innen in der Placebogruppe auf. Hornhautereignisse aller Schweregrade (Nebenwirkungen von besonderem Interesse) traten bei 51 (67%) Patient*innen in der Bemarituzumab-Gruppe und 8 (10%) in der Placebogruppe auf; Hornhautereignisse 3. Grades wurden nur bei 18 (24%) Patient*innen in der Bemarituzumab-Gruppe berichtet. Behandlungsbedingte Todesfälle traten bei 3 Patient*innen in der Bemarituzumab-Gruppe (2 aufgrund einer Sepsis, 1 aufgrund einer Lungenentzündung) und bei keinen Patient*innen in der Placebogruppe auf.

In dieser explorativen Phase-II-Studie zeigte die Behandlung mit Bemarituzumab trotz keiner statistisch signifikanten Verbesserung des progressionsfreien Überlebens eine vielversprechende klinische Wirksamkeit. Konfirmatorische Phase-III-Studien mit Bemarituzumab plus mFOLFOX6, die darauf ausgelegt sind, statistische Signifikanz nachzuweisen, werden bei Patient*innen mit zuvor unbehandeltem, FGFR2b-überexprimierendem, fortgeschrittenem Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs untersucht. Die hohe Rate an Hornhautnebenwirkungen von Bemarituzumab erfordert weitere Beobachtung.

Z.A. Wainberg, M.D., Professor of Medicine, Department of Medicine, University of California Los Angeles Medical Centre, Los Angeles, CA, USA,
E-Mail: zwainberg@mednet.ucla.edu

DOI: 10.1016/S1470-2045(22)00603-9

Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren:

Latiglutenase schützt die Mukosa und lindert die Beschwerdeintensität bei Patient*innen mit Zöliakie und gleichzeitiger Glutenexposition

Gastroenterology. 2022;163(6):1510–21.e6

Perorale endoskopische Myotomie versus pneumatische Ballondilatation bei therapienaiven Patient*innen mit Achalasie: 5-Jahres-Daten einer randomisierten kontrollierten Studie

Lancet Gastroenterol Hepatol. 2022;7(12):1103–11

Weitere Artikel zum Thema